Bay. Jagdverband - Wir bringen Bayern zum Blühen!

Die neue BJV-Kampagne zum Artenschutz mit Unterstützung des StMELF und Ministerin Michaela Kaniber als Schirmherrin schafft Mini-Blühflächen in bayerischen Städten. Wir bringen Bayern zum Blühen!

 


Liebe Jägerinnen und Jäger,

 

das Team Zukunft hat uns  nach Rücksprache mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mitgeteilt,  dass der Einzelansitz bei der Jagd weiter möglich ist.

 

Alle Jagdformen, die gemeinsam mit weiteren Personen ausgeübt werden (Treibjagden, Drückjagden, etc.) sind dagegen untersagt.
Bitte achten Sie auch bei der Anfahrt ins Revier darauf, dass sie nicht gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen in einem Fahrzeug unterwegs sind (Familienangehörige ausgenommen). Den stets aktualisierten Stand können sie auf der Website  www.stmelf.bayern.de unter "Coronavirus - wichtige Informationen" abfragen.
Waidmannsheil und bleiben Sie gesund.

 


Coronakrise  -    Der Kontrollschuss im Revier

 

Mit oder ohne Ausgangsbeschränkungen befinden wir uns immer noch für eine ungewisse Zeit wegen des Corona-Virus in Zeiten der „sozialen Distanzierung“. Zwar sind die Schießstände geschlossen, jedoch dürfen und müssen wir trotzdem die Jagd zum Wohle der Allgemeinheit ausüben. Wie soll man nun das obligatorische Kontrollschießen zum Aufgang der Bockjagd oder bei einer neuen Laborierung durchführen? Der BJV-Schießausschuss gibt folgende Empfehlungen

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Neues zur Wildbretvermarktung

 

Gute Nachrichten gibt es zum Thema Wildbretvermarktung auch in CORONA-Zeiten. Zusammen mit Ehrenmitglied Dr. Günther Baumer war der Bay. Jagdverband bei Dr. Michael Mayer vom Bayerischen Verbraucherschutzministerium und konnte viele Fragen zur Wildbretvermarktung klären. Es ging vor allem um die Frage, ob auch die bayerischen Jäger Ihr Wild von einem Metzger zerwirken lassen und dann die Teilstücke selbst vermarkten dürfen. Ja, sie dürfen, unter bestimmten Bedingungen.

 

Hier die Antworten:

 

Darf ein Jäger, der Wild aus der Decke schlägt / zerwirkt, sich eines Erfüllungsgehilfen/Mitarbeiters bedienen?  

Ja 

 

Darf ein Jäger für die o. a. Tätigkeit geeignete Räume eines anderen Lebensmittelunternehmers (zugelassen oder registriert) nutzen?  

 

Ja, unter folgenden Voraussetzungen: 

 

§  Die lebensmittelrechtliche Verantwortung liegt nachvollziehbar (z. B. schriftlich fixiert) voll und ganz beim Jäger als Lebensmittelunternehmer 

 

§  Eine vollständige Trennung der Tätigkeiten und Warenflüsse der beteiligten Lebensmittelunternehmen ist gegeben 

 

§  Eine gegenseitige nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel der beteiligten Lebensmittelunternehmen ist ausgeschlossen 

 

§  Das so gewonnene Wildfleisch darf der Jäger direkt an Endverbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels, zur direkten Abgabe an den Endverbraucher abgeben. 

 

Das Lebensmittelunternehmen, dessen Räume vom Jäger genutzt werden, darf nicht für die Wildbearbeitung zugelassen sein, da gemäß VO (EG) Nr. 853/2004 Wildfleisch die Räumlichkeiten eines zugelassenen Wildbearbeitungsbetriebs nur nach einer Fleischuntersuchung verlassen darf. 

 

Wie ist die Abgabe über Marktstände zu sehen?

 

Bei Betrieben des Einzelhandels, die ihre Einzelhandelstätigkeit zumindest teilweise in einer ortsveränderlichen und/oder nichtständigen Einrichtung im Sinne von Anhang II Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 auf einem nahe gelegenen Markt (Wochenmarkt, Bauernmarkt etc.) durchführen, ist diese Einrichtung Teil des Betriebs.  

 

Diese o. a. Auslegung wurde von Bayern seit 2007 vertreten und angewendet. Sie wurden 2019 von allen Ländern bestätigt. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass sich auch die allgemeinen Auslegungen hinsichtlich der Vermarktung kleiner Mengen Wild, wenn der Jäger selbst in seinen Räumen tätig wird, nicht geändert haben.

 

Bitte beachten Sie, der Jäger darf sein Wild nur dann vom Metzger zerwirken lassen, wenn der Jäger selbst als Lebensmittelunternehmer registriert ist (Kreuzchen auf der Streckenliste). Wer das auf der Streckenliste nicht angekreuzt hat, muss sich über

 

https://www.stmuv.bayern.de/themen/lebensmittel/allg_lebensmittel/betriebe/_index.htm

 

als Lebensmittelbetrieb bei der Kreisverwaltungsbehörde anmelden.

 

Hier das notwendige Formblatt:

https://www.stmuv.bayern.de/themen/lebensmittel/allg_lebensmittel/betriebe/doc/imbetriebe_meldung.pdf

 


Hasenpest-Fälle in der Oberpfalz

Bitte informieren Sie sich über die Hasenpest, wie gefährlich ist sie, wie kann ich mich schützen usw...  >>> Infos zur Hasenpest <<<


Der gemeinsame Waldbegang

Die Revierkurier-Sonderausgabe zeigt Verbiss-Bilder und verdeutlicht:

"Nicht immer wars das Reh" ...

Download
Der gemeinsame Waldbegang - Grundlagenwissen - Verbiss - Gutachten
Revierkurier_4_2011.pdf
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Trichinenbeprobung

Probeentnahme durch den Veterinär

Je nach Ort sind für den Südlandkreis Miltenberg zuständig:

 

Susanne Huber Schopfäcker 5, 63937 Weilbach -Weckbach, Tel.: 09373/2040 01 Tel: 0171/5092191

Großheubach, Kleinheubach, Klotzenhof, Laudenbach, Mainbullau, Röllbach, Rüdenau, Weckbach, Weilbach

 

Amorbach, Beuchen, Breitendiel, Boxbrunn, Hammbrunn, Neudorf, Reichartshausen, Schneeberg, Kirchzell, Breitenbuch, Buch, Ottorfszell, Preunschen, Watterbach, Reuenthal, Zittenfelden

 

Dr. Claudia Sellinger, Bischoffstr. 31, 63897 Miltenberg, Tel.: 09371 8652

Altenbuch, Berndiel, Breitenbrunn, Bürgstadt, Collenberg, Dorfprozelten. Eichenbühl, Faulbach, Heppdiel, Kirschfurt, Miltenberg, Monbrunn, Neuenbuch, Neunkirchen/Richelbach, Pfohlbach, Riedern/Guggenberg, Schippach, Stadtprozelten, Umpfenbach, Wenschdorf, Windischbuchen

 

Urlaubsvertretungsregelung durch Information auf dem jeweiligen Anrufbeantworter abrufbar

 

Abgabe der Proben durch Beauftragte

Dr. Claudia Sellinger - Amtl. Tierärztin am Landratsamt Miltenberg

Außenstelle des Landesuntersuchungsamtes für Verbraucherschutz

Bischoffstr. 31

63897 Miltenberg

Abgabe zu den Öffnungszeiten:

Mo - Sa 9.00 bis 12.00 Uhr

Mo, Di, Do, Fr 15.00 bis 19.00 Uhr

Untersuchungen: Mo, Mi, Sa


Info zum Bayerischen AK-Monitoring

Boecker-Kessel Isabel <Isabel.Boecker-Kessel@lra-mil.de>

Sehr geehrter Herr Keller,

die Auswertung des bayerischen AK-Monitorings ergab, dass von den 326 im Kreis Miltenberg gezogenen Schwarzwildproben 32 AK positiv waren (9,8%). Der unterfränkische Durchschnitt liegt bei 13,7%  und der gesamtbayerische Durchschnitt bei 10,3%. Niederbayern ist mit 20,1% am stärksten betroffen.

 Der Landkreis Miltenberg stellte 12,5% der bayerischen Proben, wofür wir uns bei den Jägern ausdrücklich bedanken möchten.

Bitte geben Sie diese Informationen an die Kreisgruppenmitglieder weiter.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Isabel Boecker-Kessel

Veterinäramt
Telefon: 09371 501-529 · Telefax: 09371 501-79532
Landratsamt Miltenberg · Fährweg 35 · 63897 Miltenberg


Aujeszky:

 

Sehr geehrte Revierpächter,
liebe Jägerinnen und Jäger,

Es wurde wieder Schwarzwild positiv auf Aujeszky getestet.
Bitte ziehen Sie möglichst bei allem erlegten Schwarzwild entsprechende Proben
und liefern Sie diese entweder direkt bei dem Vet-Amt Miltenberg oder bei der für Sie zuständigen
Probestelle für Trichinen ab.
Nur wenn die Untersuchungen ausgeweitet werden können wir uns ein Bild über die Gefahr für unsere Jagdhunde machen.


Mit freundlichen Grüssen und Waidmannsheil

Ralph Keller
Vorsitzender BJV Miltenberg