Das Veterinäramt informiert und bittet um Ihre Mithilfe (2012):

 

Aujeszkysche Krankheit bei Wildschweinen

 

Sehr geehrter Herr Gerhart, sehr geehrter Herr Keller,
 
wir möchten Sie darüber informieren, dass im Landkreis Miltenberg bereits 2 Wildschweine serologisch positiv auf AK untersucht wurden.
Für (Jagd-) Hunde besteht ein Infektionsrisiko bei Kontakt zu Blut und Tierkörpern von infizierten Schweinen. Bei Hunden und Katzen verläuft die Infektion immer tödlich.
 
Wir bitten daher erneut alle Jäger um Blutproben von erlegten Wildschweinen, um uns ein genaueres Bild der Krankheitsverbreitung machen zu können.
 
Bitte geben Sie diese Informationen an die Jäger im Landkreis weiter, z. B. über Ihre homepage.
 
Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
 
 
Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Isabel Boecker-Kessel
Veterinäramt
Telefon: 09371 501-529 · Telefax: 09371 501-79532
Landratsamt Miltenberg · Fährweg 35 · 63897 Miltenberg

 

 

 

 


Aujeszkysche Krankheit bei Wildschweinen im benachbarten Hessen nachgewiesen


Schmallenberg Virus im Landkreis Miltenberg


Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Miltenberg, den 08.02.2012
Dr. Boecker-Kessel


Wildschäden

Bundesgerichtshof stellt klar: Wildschäden müssen fristgerecht binnen einer Woche nach Bekanntwerden angemeldet werden. Das gilt auch fortlaufend für die Nachfolgeschäden. Eine einmalige Meldung reicht nicht aus! (Urteil v. 5.5.2011, Az:III ZR 9110). Weitere Informationen können unter www.wildschaden-recht.de im Internet abgerufen werden.


Neue Tollwutverordnung Oktober 2010

Ab sofort können keine normale Kontrollfüchse mehr angenommen werden, teilt das Veterinäramt mit. Weitere Auskünfte:


Frau Dr. Isabel Boecker-Kessel
Veterinäramt
Fährweg 35
63897 Miltenberg
Telefon 09371/501 529


Waffenaufbewahrung

 

Das Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt verweist dringlich auf die Änderung des Waffengesetzes zum 25.07.2009 hin. Im §36 WaffG wird die Aufbewahrung von Waffen oder Munition geregelt. Im Absatz (3) heißt es dazu:

Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.

Dieser Nachweis ist unaufgefordert zu erbringen. Fragen dazu beantwortet

Sabine Dobler-Stegmann
Telefon 09371/501 356
Zimmer E 63 im Landratsamt

Ausführliche Info unter Downloads: "Nachweis Waffen-Aufbewahrung"


Entnahme von Trichinenproben


Mit Schreiben vom 10.12.2010 verweist das Landratsamt auf das Inkrafttreten der

Ersten Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts vom 11. Mai 2010: Neue Verfahrensregeln zur Entnahme von Trichinenproben.

Zuständige Dienststelle ist das Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Für Fragen ist Ansprechpartnerin:
Frau Barbara Karch
Zimmer E 64, Telefon 09371 - 501 79451
barbara.karch@lra-mil.de


Neuabschluß + Pachtverlängerung von Jagdpachtverträgen


Sie finden unter Downloads mit dem Titel  "Hinweis Jagdpacht"  interessante und wegweisende Informationen.